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   LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11241
LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,11241)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,11241)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,11241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gestellung gem. § 4 Abs. 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern an Dritten durch öffentlichen Arbeitgeber; Gestellung als dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 4 Abs 3 TVöD-K, § 106 GewO, § 9 Nr 1 Alt 1 AÜG, § 10 Abs 1 Nr 1 AÜG
    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 4 Abs. 3; AÜG § 9
    Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern an Dritten durch öffentlichen Arbeitgeber - Gestellung als dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Gestellung gem. § 4 Abs. 3 TVöD stellt unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

Sonstiges

  • arbrb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    AÜG-Reform mal andersherum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 69374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2423/08

    Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei Überlassung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    (Abweichung von OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL - PersV 2010, 389 Anschluss an LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris).

    Die Beteiligte Ziff. 1 vertrat unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL-PersV 2010, 389) die Auffassung, dem Beteiligten Ziff. 2 stünden in Bezug auf die gestellten Mitarbeiter keine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 6 BetrVG zu in Bezug auf ein sogenanntes "Betriebsverhältnis".

    a) Nach der auch von der Beteiligten Ziff. 1 zitierten Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL-PersV 2010, 389) ist in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte bei einer Gestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD zu unterscheiden zwischen Maßnahmen aus dem "Betriebsverhältnis", wozu die Maßnahmen gehören, die dem übertragenen Direktionsrecht des Dritten unterfallen, und Maßnahmen aus dem "Grundverhältnis".

    Diese Fallgestaltung lag auch der von der Beteiligten Ziff. 1 zitierten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 aaO) zugrunde.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Denn wenn schon der Überlassungsvertrag bei an sich zulässiger vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung unwirksam ist, wenn der Verleiher über keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt, muss dies erst recht gelten, wenn schon die Arbeitnehmerüberlassung selbst wegen ihrer Dauerhaftigkeit unzulässig ist und deshalb schon gar keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erteilt werden kann (mit ähnlichem Ergebnis zu § 9 Nr. 1 2. Alt. in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG: LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - juris; Ulmer AÜG 4. Aufl. § 4 Rn 231d).

    Zwar haben die 11. Kammer des LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO) sowie das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 aaO) zu Recht erkannt, dass wenn eine Servicegesellschaft Arbeitnehmer einstellt zum Zwecke der dauerhaften Überlassung an eine (konzernzugehörige) Krankenhausgesellschaft, der Arbeitsvertrag zwischen der Servicegesellschaft und den Arbeitnehmern gemäß § 9 Nr. 1 2. Alt. AÜG unwirksam wäre und deshalb zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenhausgesellschaft über § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gölte.

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Denn auch bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972, § 99 Nr. 34 Eingruppierung; BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).

    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs hätte nur bei der Erstüberlassung bestanden, wenn im Entleiherbetrieb eine kürzere Regelarbeitszeit gegolten hätte als im Verleiherbetrieb (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    (Abweichung von OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL - PersV 2010, 389 Anschluss an LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris).

    aa) Zum Tatbestandsmerkmal der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris) folgendes ausgeführt, dem sich die vorliegend zur Entscheidung berufene 4. Kammer vollumfänglich anschließt:.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Unter wirtschaftlicher Tätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die darin besteht, Güter und Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 19. Februar 2002 - C-309/99 - NJW 2002, 877; EuGH 1. Juli 2008 - C-49/07 - EuZW 2008, 605).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Unter wirtschaftlicher Tätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die darin besteht, Güter und Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 19. Februar 2002 - C-309/99 - NJW 2002, 877; EuGH 1. Juli 2008 - C-49/07 - EuZW 2008, 605).
  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 220/08

    Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Während ein Teil des Schrifttums annimmt, dass es sich insoweit lediglich um eine Beschreibung ohne eigenen Regelungsgehalt handelt und die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher von den Richtlinien bzw. vom AÜG von vornherein gar nicht erfasst, jedenfalls aber nicht für unzulässig erklärt worden sei (vgl. Lembke DB 2011, 411 ; Rieble-Vielmeier, EuZA 2011, 474 ; Thüsing-Stiebert, DB 2012, 632 ) entnehmen andere der Leiharbeitsrichtlinie bzw. der deutschen Neuregelung dagegen ein klares Verbot der Dauerüberlassung (Düwell ZESAR 2011, 449 ; Hamann EuZA 2009, 287 ; Sansone Gleichstellung von Leiharbeitnehmer nach deutschem und Unionsrecht 2011 S. 460 ff.; Schüren/Wank RdA 2011, 1 ; Ulber AuR 2010, 10 ).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    ( BAG 18.07.2012, 7 AZR 451/11 ).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Selbst wenn der Antrag ein überschießender Globalantrag sein sollte, wäre dies keine Frage der Bestimmtheit innerhalb der Zulässigkeit, sondern eine solche der Begründetheit (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - juris).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
    Eine bloße Funktionsnachfolge begründet keinen Betriebsübergang (BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - juris; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - BB 2012, 3144).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz findet auf eine Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD Anwendung (so auch LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12; anderer Ansicht OVG Münster 19. September 2014 - 20 A 281/13. PVB).

    Er sei auch für die gestellten Küchenmitarbeiter im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG zuständig, wie sich aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. April 2013 (4 TaBV 7/12) ergebe.

    Im Unterschied zu der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 17. April 2013 (4 TaBV 7/12) zu beurteilenden Fallkonstellation handele es sich bei der vorliegenden Personalgestellung zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen um einen Teilbetriebsübergang.

    In der Sache handelt es sich bei der Personalgestellung somit um eine Personalüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 648/10 - ZTR 2012, 515; LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - ZTR 2013, 618; Gaenslen öAT 2015, 181, 182; Gerdom öAT 2011, 150; offen gelassen von BVerwG 22. September 2015 - 5 P 12/14 - juris - Rn. 37; a. A. Ruge/von Tiling ZTR 2012, 263).

    Soweit § 4 Abs. 3 TVöD die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern gestattet, verstößt diese Norm gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit der Folge ihrer Unwirksamkeit (so auch LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - ZTR 2013, 618).

    b) Der Verstoß der Beteiligten zu 2 gegen das Verbot der nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung führt im vorliegenden Fall aber dazu, dass die mit der Tarifregelung des § 4 Abs. 3 TVöD verbundene Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers gem. § 106 GewO dahingehend, dass der Vertragsarbeitgeber einseitig die Leistungserbringung bei einem Dritten verlangen kann (LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - ZTR 2013, 618), nicht eintritt.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch

    Zum Anderen soll damit die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindert werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Pressemitteilung des BAG Nr. 47/13; LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - juris).

    Die Rechtsfolge ist dann, dass in zumindest entsprechender Anwendung von § 9 Nr. 1 1. Alt. AÜG der Überlassungsvertrag unwirksam ist (LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 aaO.; LAG Baden-Württemberg 22.11.2012 aaO.; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 aaO.).

    Etwas anderes kann auch nicht aus der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 17.04.2013 (LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 aaO.) entnommen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 515/17

    Personalgestellung - Übertragung der technischen Betriebsführung - Abgrenzung zur

    a) Zwar handelt es sich bei der Personalgestellung in der Regel um eine echte Arbeitnehmerüberlassung (so zu der vor dem 1. April 2017 geltenden Fassung des AÜG LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - BeckRS 2013, 69374; a. A. OVG Münster, Beschluss vom 19. September 2014 - 20 A 281/13.PVB - BeckRS 2014, 57502).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 20 A 281/13

    Personalgestellung, tariflich; Wahlberechtigung; Dienststellenzugehörigkeit;

    - LAG BW, Beschluss vom 17. April 2013 - 4 TaBv 7/12 -, juris - die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf tarifliche Personalgestellungen zugrunde gelegt.
  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

    Eine solche ist gegeben, wenn Güter oder Dienstleistungen auf einem konkreten Markt angeboten werden (EuGH vom 01.07.2008, C-49/07; LAG Baden-Württemberg vom 17.04.2013, 4 TaBV 7/12).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 408/15

    Beteiligung des Personalrats an der Arbeitsanweisung zum Ein- und Ausstempeln

    Der Senat ist mit dem OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 19.09.2014 - 20 A 281/13.PVB -, ZfPR 2015, 7, im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.09.2015, a.a.O.) der Auffassung, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf tarifliche Personalgestellungen keine Anwendung findet (ebenso oder ähnlich Fieberg, NZA 2014, 187; Augustin, ZTR 2014, 319; Hinrichs/Wenzel/Knoll, a.a.O.; Trümner/Fischer, PersR 2013, 193 ; Ruge/v. Tiling, ZTR 2012, 263; jeweils m.w.N.; für eine analoge Anwendung von § 9 AÜG LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12 -, Juris).
  • LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten

    § 264 Nr. 2 ZPO, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechende Anwendung findet (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 -, Rn. 83, juris) und wonach es nicht als Änderung einer Klage anzusehen ist, wenn ohne Änderung des Klagegrundes der Klageantrag in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderung erweitert oder beschränkt wird, erfasst nicht die hier vorliegende Antragserweiterung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 518/17

    Verlagerung von Aufgaben an einen Dritten; Ausübung billigen Ermessens bei der

    a) Zwar handelt es sich bei der Personalgestellung in der Regel um eine echte Arbeitnehmerüberlassung (so zu der vor dem 1. April 2017 geltenden Fassung des AÜG LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - BeckRS 2013, 69374; a. A. OVG Münster, Beschluss vom 19. September 2014 - 20 A 281/13.PVB - BeckRS 2014, 57502).
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